COVID-19-Hilfen - Ergänzung der FAQs zur Bestandzinsenregelung
Mai 2022
Im Rahmen der bewährten Hilfen gegen die wirtschaftlichen Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie, wie etwa Fixkostenzuschuss I bzw. 800, Verlustersatz I, II und III ergeben sich oftmals Fragen zur eingeschränkten Ansetzbarkeit von Bestandzinsen für Objekte mit keiner oder nur beschränkter Nutzungsmöglichkeit aufgrund behördlicher Betretungsverbote ( siehe dazu bereits Beitrag aus dem August 2021 ). Dies ist mitunter für mögliche Rückforderungen von durch COVID-Hilfen geförderten Mietzinszahlungen durch die COFAG relevant, sofern diese aufgrund eines behördlichen Betretungsverbots nur eingeschränkt nutzbare Bestandsobjekte betreffen. Wichtige und aktuelle Fragen und Antworten (FAQ) zu diesem Thema sind nachfolgend...