Fasangasse 49/2/27+28
1030 Wien
+43 (0)1 - 798 27 62 0
Fax: +43 (0)1 - 799 24 21
e-mail » kanzlei@pudschedl.at
Kanzleizeiten:
Montag - Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
| Juni 2016 |
Handwerkerbonus für zwei weitere Jahre verlängert! |
|
Gute Nachrichten für alle jene, bei denen Renovierungsarbeiten anstehen. Der seit 2014 bestehende Handwerkerbonus wird auch für die Jahre 2016 und 2017 wieder neu aufgelegt. An Förderungen stehen für die beiden Jahre insgesamt 40 Mio. € zur Verfügung (vermutlich jeweils 20 Mio. € pro Jahr, wobei für die Fortführung der Aktion im Jahr 2017 ein im Jahr 2016 zum Vorjahr schwächeres reales Wirtschaftswachstum Voraussetzung ist). Gefördert werden Leistungen, die ab dem 1. Juni 2016 erbracht werden. Eine Antragstellung wird voraussichtlich ab Anfang Juli 2016 bei den Bausparkassen möglich sein. Die genauen Richtlinien befinden sich derzeit in Ausarbeitung und werden rechtzeitig veröffentlicht. Eckpunkte der Förderung sind wie bisher:
Aufgrund der Registrierkassenpflicht für Handwerker kann der Nachweis der erfolgten Zahlung durch den Förderwerber entfallen. Im Sinne der Verwaltungsvereinfachung soll also eine bar bezahlte Handwerkerleistung per se nicht mehr von der Förderung ausgeschlossen sein. Bild: © pressmaster - Fotolia |
| Verwandte Themen: Handwerkerbonus | Renovierung | Förderung | Registrierkassenpflicht |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. |
| zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen |
Weitere Steuernews Newsroom »
Heutzutage gibt es kaum noch Entscheidungen, bei der nicht Steuerfragen aufkommen, egal ob Sie national oder international tätig sind.
Eine umfassende steuerliche Beratung ist von großer Bedeutung, da in den letzten Jahrzehnten die Steuerangelegenheiten komplexer und anspruchsvoller geworden sind und ein hohes Maß an Branchenkenntnissen und Expertenwissen sowie langjährige Erfahrung erforderlich sind.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne und stehen Ihnen auch bei jeder Art von Prüfungen zur Seite (Betriebsprüfungen, GPLA-Prüfungen, Vergnügungssteuer-Prüfung, etc.)
Weiters verweisen wir auf den Punkt
Spezialgebiete!
Wir übernehmen gerne die Führung Ihres Rechnungswesens und liefern aussagekräftige Informationen für Ihr Unternehmen, wenn Sie es wünschen beraten wir Sie auch gerne über eventuelle Verbesserungsmöglichkeiten.
Ein zentraler Aufgabenbereich unserer Kanzlei ist die Erstellung von:
Die Lohn- und Gehaltsverrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts als auch des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und den dazugehörigen Nebenbestimmungen. Die Anforderungen die durch die kurzfristigen und stetigen Veränderungen im Aufgabenbereich entstehen, werden durch permanente Weiterbildung unseres Teams abgedeckt!
Wir übernehmen gerne für Sie diese umfangreichen Themengebiete und hoffen durch unsere professionelle Abwicklung einen Mehrwert für Sie zu erzielen.
Im Verlauf der Jahre haben wir viel Fachwissen und spezifisches Branchenwissen im kunst- und kulturschaffenden Bereich insbesondere bei Steuern, Sozialversicherung, Subventionsabwicklung etc. erworben.
Hier treffen persönliches Interesse, berufliche Leidenschaft und privates Engagement aufeinander um für unsere Mandanten eine spezielle aber auch individuelle Betreuung vornehmen zu können.