Newsroom - Archiv

Aktuell Archiv Suche

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

   

Name des Empfängers:

E-Mail Adresse des Empfängers:

   

Ihr Name:

Ihre E-Mail Adresse:

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
http://testweb.viennacoding.at/pudschedl.viennacoding.org/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Kurz-Info: Werbungskosten bei Leerstehungen


Link zum Artikel

<Sendername>

Ihre Nachricht:
(optional)

Sicherheitsabfrage:

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die untenstehende Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

 


Juli 2004

Kurz-Info: Werbungskosten bei Leerstehungen

Solange sich der Vermieter bemüht eine leerstehende Wohnung zu vermieten, ist nicht von einer endgültigen Aufgabe der Einkünfteerzielung auszugehen, selbst wenn er die Wohnung zum Verkauf anbietet. Aufwendungen für diese Wohnung sind als Werbungskosten (Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes) absetzbar. Infolge gleicher Rechtslage in Österreich ist daher die deutsche Rechtsprechung anwendbar.

Bild: © estima - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
zurück Druck - Ansicht Artikel empfehlen
....