April 2007 |
Kurz-Info: Heilbehandlungskosten im Ausland als außergewöhnliche Belastung absetzbar |
Für die Anerkennung von Krankheitskosten als a.g. Belastung ist es - lt. LSt-Protokoll 2006 - erforderlich, dass die Behandlungskosten in direktem Zusammenhang mit der Krankheit stehen und eine taugliche Maßnahme zur Linderung oder Beseitigung der Krankheit darstellen. Erfolgt die Behandlung im Ausland durch dort anerkannte Heilpraktiker, können die Behandlungskosten sowie die Fahrtkosten (Kilometergelder) unter Berücksichtigung der in § 34 EStG geregelten Selbstbehalte (bis maximal 12%) steuerlich geltend gemacht werden. Bild: © photoGrapHie - Fotolia |
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