Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2004
Januar 2004
Beitragsrecht :: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen. :: Einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz Für Arbeiter und Angestellte wird der einheitliche Beitragssatz mit 7,3 % festgesetzt. Damit kommt es bei Arbeitern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Angestellten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte. Bei freien Dienstverträgen erfolgt die Anhebung auf 6,9%. ::...