Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel
Dezember 2004
Sonderausgaben Sie sind nur steuerwirksam, wenn sie noch vor Jahresende bezahlt werden. Hinsichtlich deren Höhe ist folgendes zu vermerken: - Unbeschränkt abzugsfähig Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten (prüfen ob noch sinnvoll!) und freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Steuerberatungskosten, sofern sie nicht Bertriebsausgaben sind; dies auch bei pauschalierten Steuerpflichtigen neben den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, sowie bestimmte Rentenzahlungen. - Beschränkt abzugsfähig Für die sogenannten Topfsonderausgaben (Personenversicherungen, Wohnraumbeschaffung
) besteht die Einschleifregelung für deren Absetzbarkeit ab einem steuerpflichtigen Einkommen von € 36.400,- bis diese ab €...