Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel
Dezember 2007
Für alle Steuerpflichtigen :: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende) Beschränkt abzugsfähig "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unberücksichtigt. Ferner sind sie nur bis zu einem Viertel des Höchstbetrages von € 2.920,- abzugsfähig ( maximal € 730,- ). Dieser erhöht sich um weitere € 2.920,-, wenn ein Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht und um weitere € 1.460,- ab 3 Kindern. Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig sind: Der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur...