Steuerliche Maßnahmen zum Jahresende - Für Arbeitnehmer
Dezember 2009
Werbungskosten noch vor Jahresende bezahlen Ausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit stehen, müssen für eine steuerliche Berücksichtigung im Jahr 2009 noch vor dem 31.12.09 entrichtet werden. Oftmals handelt es sich dabei um berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten. Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch) und nur zu berücksichtigen, sofern sie insgesamt 132 € ( Werbungskostenpauschale ) übersteigen. Arbeitnehmerveranlagung 2004 bzw. Antrag auf Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer Neben der Pflichtveranlagung (z.B. nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von mehr als 730 € p.a.) gibt es auch die...