Vorsteuerabzug bei Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken durch eine Privatstiftung
Dezember 2011
Die Vermietung und Verpachtung ist mit 10% umsatzsteuerpflichtig sofern eine unternehmerische Tätigkeit gegeben ist und die Vermietung zu Wohnzwecken erfolgt. Der VwGH (GZ 2008/13/0046 vom 19.10.2011) hatte sich unlängst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Vermietung (zu Wohnzwecken) durch eine Privatstiftung an den Begünstigten eine unternehmerische Tätigkeit bei dieser darstellt. Sofern umsatzsteuerpflichtige Vermietung vorliegt, kann nämlich auch die mit der Errichtung bzw. Renovierung der Immobilie zusammenhängende Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden. Im vorliegenden Fall hat der Erststifter und nachfolgende Begünstigte der Stiftung eine Immobilie gestiftet, welche von der Privatstiftung umfassend renoviert...