Anmeldung bei der Gewerblichen Sozialversicherung gegebenenfalls noch vor Jahresende ratsam
Dezember 2013
Für Freiberufler bzw. so genannte Neue Selbständige kann es ratsam sein, sich noch vor Ablauf des Jahres 2013 bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) anzumelden, da ansonsten ein Beitragszuschlag droht. Freiberufler und Neue Selbständige unterscheiden sich dadurch, dass Freiberufler – etwa Wirtschaftstreuhänder, Notare, Rechtsanwälte – einer gesetzlichen beruflichen Interessensvertretung angehören. Beispiele für Neue Selbständige sind Kunstschaffende, Vortragende, Gutachter und Schriftsteller. Ob Sozialversicherungspflicht für die selbständige Tätigkeit eintritt, hängt davon ab, ob die jeweilige Versicherungsgrenze , d.h. ein entsprechender Gewinn aus der...