Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab dem 1. März 2017
Dezember 2016
Für vor dem Umstellungsstichtag geborene Kinder bleiben die bisherigen Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld unverändert. Für Neugeburten gilt dann aber, dass die derzeitigen vier Pauschalvarianten in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt werden. Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt bestehen. Die Bezugsdauer als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 Tagen bis zu 851 Tagen (28 Monate) ab der Geburt für einen Elternteil bzw. von 456 Tagen (15 Monate) bis 1.063 Tagen (35 Monate) bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. Bei der Variante mit 365 Tagen beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 € täglich, in der längsten Variante 14,53 €...