Kurz-Info: Mietrechtliche Richtwerte bleiben weiterhin unverändert
Juli 2016
Das mit 1. April 2016 in Kraft getretene Gesetz mit dem Namen „ 2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz “ führt dazu, dass die mietrechtlichen Richtwerte weiter bestehen bleiben und keine mit 1.4.2016 vorgesehene Indexanpassung erfolgt ist. Die nachfolgend dargestellten mietrechtlichen Richtwerte gelten bereits seit 1.4.2014 und bis zum 31.3.2017 . Bundesland € je m² Wohnnutzfläche Burgenland 4,92 Kärnten 6,31 Niederösterreich 5,53 Oberösterreich 5,84 Salzburg 7,45 Steiermark 7,44 Tirol 6,58 Vorarlberg 8,28 Wien...