Bedeutende Änderungen in der Lohnverrechnung ab 2019
Dezember 2018
Mit dem Jahreswechsel 2018/2019 kommt es zu einer bedeutenden Systemumstellung in der Lohnverrechnung , welche auch Verwaltungsvereinfachungen mit sich bringen soll. Kernaspekt dabei ist, dass anstelle der Gesamtsumme der Entgelte zukünftig monatlich die individuellen Beitragsgrundlagen für sämtliche Arbeitnehmer gemeldet werden müssen (" monatliche Beitragsgrundlagenmeldung "). Dafür entfallen z.B. der sozialversicherungsrechtliche Teil im jährlichen Lohnzettel, der unterjährige Lohnzettel ("Austrittslohnzettel"), die Beitragsnachweisung, Lohnänderungsmeldung, Sonderzahlungsmeldung etc. Unverändert muss der Lohnzettel am Ende des Kalenderjahres an das Finanzamt übermittelt werden....