Hauptwohnsitzbefreiung – Verfügungsgewalt muss laut BFG in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag stehen
August 2026
Gesetzliche Grundlagen der Hauptwohnsitzbefreiung Eine Ausnahme von der bei privaten Grundstücksveräußerungen regelmäßig anfallenden Immobilienertragsteuer (ImmoESt) liegt dann vor, wenn die Voraussetzungen für die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt sind. Einerseits sind die Einkünfte aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (bis zu 1.000 m 2 ) von der Besteuerung ausgenommen, wenn sie dem Veräußerer ab der Anschaffung oder Herstellung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben. Andererseits greift die Hauptwohnsitzbefreiung, wenn die Immobilie innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens...