Aktivitätsfreibetrag und weitere Begünstigungen für "Arbeiten im Alter" im Nationalrat beschlossen
Oktober 2026
Neuregelungen zur Aktivpension und sozialversicherungsrechtliche Entlastung Ende September wurde im Nationalrat die Einführung eines "Aktivitätsfreibetrags" beschlossen, um ab 2027 das Arbeiten in der Pension durch einen steuerfreien Zuverdienst von bis zu 15.000 € pro Jahr steuerlich attraktiver zu machen ( siehe auch Beitrag aus dem Juni 2026 ). Überdies müssen Beschäftigte im Pensionsalter unter bestimmten Voraussetzungen keine Pensionsversicherungsbeiträge bezahlen, sodass es auch sozialversicherungsrechtlich zu einer Entlastung im Rahmen der "Aktivpension" kommt. Voraussetzungen bezüglich Regelpensionsalter und begünstigten Personenkreis Konkret sind einige Voraussetzungen an die Inanspruchnahme...