Umsatzsteuerfreie Sonderklassegebühren eines Arztes
August 2019
Ärzte erzielen mit ihrer Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit , welche in der Umsatzsteuer unecht befreit sind, weshalb auch ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Diese Befreiung gilt jedoch nur für Umsätze , die in direktem Zusammenhang mit einer Heilbehandlung stehen. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt nicht nur für selbständige Ärzte, sondern kann auch in gewissen Fällen von in Krankenanstalten angestellten Ärzten in Anspruch genommen werden. § 2 Abs. 6 UStG stellt nämlich umsatzsteuerlich einen in einer Krankenanstalt angestellten Arzt einem Unternehmer gleich, wenn er im Rahmen des Dienstverhältnisses ärztliche Tätigkeiten ausübt, die im Sinne des Gesetzes zu den...