Unterschiedliche Steuerbelastung je nach Rechtsform des Unternehmens ab 1. Jänner 2005
Mai 2005
Rechtsformen Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften : GesmbH, AG, SE (Societas Europaea = Europa AG), Personengesellschaften : OHG, OEG, KG, KEG, GesnbR, Atypische Stille Ges, GesmbH & Co KG, AG & Co KG. Besteuerung je nach Gewinnverwendung :: Vollausschüttung Infolge Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% ergibt sich durch die KESt-Belastung eine Gesamtbesteuerung in der Höhe von 43,75%. Bei einem Vergleich mit der Einkommensteuer, für welche der Spitzensteuersatz nach wie vor 50% beträgt, kommt es bei einem steuerpflichtigen Einkommen von ca. € 135 000,- zu einer gleichen Steuerbelastung. Wenn daher ein höherer Gewinn vorliegt, ist die KöSt & KESt-Belastung geringer. Bei hohen steuerpflichtigen Einkünften...