Teilwertabschreibung einer Beteiligung bei Liquidation
Mai 2013
Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unterliegen als unkörperliche Wirtschaftsgüter keinem regelmäßigen Wertverzehr. Eine dauerhafte Wertminderung führt jedoch zu einer steuerlichen Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert , welche grundsätzlich auf sieben Jahre zu verteilen ist. Eine Teilwertabschreibung wie auch ein Veräußerungsverlust sind allerdings nicht anzuerkennen, wenn sie durch zuvor durchgeführte Ausschüttungen bedingt sind, da es sonst zu einer doppelten Begünstigung bei der die Beteiligung haltenden Gesellschaft (steuerfreie Beteiligungserträge und steuerwirksame Abschreibung des Beteiligungsansatzes bzw. Geltendmachung des Veräußerungsverlusts) kommen würde. Geht es um...