Auftraggeberhaftung bei Scheinunternehmen – Liste auf BMF-Homepage veröffentlicht
Juli 2016
Das mit 2016 in Kraft getretene Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG) hat die Verhinderung und Verfolgung von Sozialbetrug , welcher insbesondere durch Scheinunternehmen hervorgerufen wird, zum Ziel. Unter Sozialbetrug versteht man strafrechtlich verbotene Handlungen wie etwa die Nichtweiterleitung von Sozialversicherungsbeiträgen, die vom Dienstnehmer einbehalten wurden, das betrügerische Anmelden zur Sozialversicherung oder Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse oder die organisierte Schwarzarbeit . Die Bekämpfung von Sozialbetrug erfordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Einrichtungen, weshalb auch eine Sozialbetrugsdatenbank für die Zurverfügungstellung von Informationen und Daten geschaffen wurde....