Bürgschaftserklärung auch per Fax gültig
Oktober 2013
Bürgschaftserklärungen gelten für den Bürgen gemeinhin als gefährlich, da sie je nach konkreter Ausprägung (Ausfallsbürgschaft, Bürge und Zahler usw.) dazu führen können, dass der Gläubiger (sofort) auf den Bürgen zurückgreift , um seine Forderung zu befriedigen. Das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch sieht deshalb ein Schriftlichkeitserfordernis für Bürgschaftserklärungen vor, um vor dem unüberlegten Eingehen einer Bürgschaft zu schützen . Der Oberste Gerichtshof hat unlängst in einer bemerkenswerten Entscheidung (GZ Ob 41/12p vom 24.7.2013) betont, dass eine Bürgschaftserklärung auch dann gültig ist, wenn das Original der Erklärung vom...