Weitere steuerliche Änderungen ab 2008
Januar 2008
Körperschaftsteuergesetz (KStG) :: Einschränkung der Übertragung von stillen Reserven i.Z.m. bestehenden Beteiligungen bei Privatstiftungen (§ 13 Abs. 4 Z 1) Die Übertragung stiller Reserven gem. § 12 EStG ist einer Privatstiftung verwehrt , wenn ein Anteil an einer Körperschaft erworben wird, an dem die Privatstiftung, der Stifter oder ein Begünstigter allein oder gemeinsam zu mind. 20% beteiligt sind. Dies gilt nicht für Kapitalerhöhungen oder Neugründungen. :: Amtlicher Vordruck für den Gruppenantrag § 9 Abs. 8 Ts 5 normiert, dass für den Gruppenantrag ein amtlicher Vordruck zu verwenden ist. :: Ansammlung des Freibetrags bei gemeinnützigen Körperschaften (§ 23) Gem. §...