Steuersparcheckliste 2006 - Teil 1: Für Unternehmer
Dezember 2006
Steuerbegünstigte Gewinnbesteuerung :: Begünstigungsarten - Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 EStG Ab 1. Jänner 2007 steht diese Begünstigung allen natürlichen Personen zu, die den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen- Ausgabenrechnung) ermitteln. Die Fördergrenze liegt bei einem Gewinn von € 1 Mio. idHv. 10%. Der Freibetrag von höchstens € 100.000,- führt zu einer maximalen Steuerersparnis von € 50.000,- , wenn im Ausmaß des Freibetrages die Anschaffung begünstigter abnutzbarer Wirtschaftsgüter oder bestimmter Wertpapiere erfolgt, die mindestens 4 Jahre im Betriebsvermögen (Aufnahme ins Anlagenverzeichnis ) gehalten werden müssen. Bei vorzeitigem...