Corona-Kurzarbeit (WKO-INFO)
März 2020
Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten zu halten.
Kurzarbeit erfordert:
eine Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft;
diese Vereinbarung ist gleichzeitig eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung;
die Zustimmung des Arbeitsmarktservice (AMS).
Corona-Kurzarbeit
Für das Corona-Kurzarbeitsmodell stellt die die Regierung 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das AMS übernimmt die Mehrkosten bei Dienstgeberbeiträgen bereits ab dem ersten Monat.
Die...