Angleichung der Bankgebühren bei EU-Auslandsüberweisungen an das inländische Niveau
Juni 2002
In der Verordnung (EG) Nummer 2560/2001 vom 19. Dezember 2001 wurde für die Mitgliedsstaaten eine bindende Regelung betreffend die Kosten und Transparenz für grenzüberschreitende Zahlungen getroffen. Grundzüge der Bestimmungen und Inkrafttreten :: ab 1. Juli 2002 Bis zu einem Betrag von EUR 12.500,- sind grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge (z.B. Bankomatabhebungen, Zahlungen mittels Bankkarte) gebührenmäßig so zu behandeln, wie Zahlungsvorgänge in Euro innerhalb eines Mitgliedslandes. :: ab 1. Juli 2003 Die Angleichung der Bankgebühren bei Auslandsüberweisungen an das inländische Niveau gilt ab 1. Juli 2002 für elektronische Zahlungsvorgänge ab 1. Juli 2003 aber erst für...