Strenge Anforderungen an Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung
			      Mai 2019
	 	 Die  Kosten für Familienheimfahrten  bzw. für  doppelte Haushaltsführung  können unter bestimmten Voraussetzungen als  Werbungskosten  steuerlich geltend gemacht werden. Wesentliches Kriterium dabei ist, dass die  Arbeitsstätte  vom Familienwohnort  so weit entfernt ist , dass die  tägliche Rückkehr nicht mehr zumutbar  ist. Folglich liegt die Arbeitsstätte außerhalb des Einzugsbereichs des Familienwohnsitzes, weshalb  am Dienstort ein weiterer Wohnsitz  begründet werden muss.  Doppelte Haushaltsführung  wird dann  steuerlich anerkannt , sofern dem Steuerpflichtigen eine  Wohnsitzverlegung  in eine übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit  nicht zugemutet werden kann . Die Unzumutbarkeit kann dabei z.B. in der...