Pkw-Diebstahl ist weder außergewöhnliche Belastung noch als Werbungskosten absetzbar
Mai 2023
Das BFG hatte sich (GZ RV/5101083/2016 vom 10. August 2022) mit einem nicht ganz alltäglichen Fall auseinanderzusetzen. Konkret wurde der private Pkw in der Nacht gestohlen, bevor eine dienstliche Fahrt hätte angetreten werden sollen, woraufhin der Restwert des gestohlenen Privat-Pkws sowie die Kosten für das Ersatzauto steuerlich in Abzug gebracht werden sollten (der Autodieb wurde strafrechtlich verurteilt und zu einer Schadenersatzleistung verpflichtet). Für die Geltendmachung als Werbungskosten wurde argumentiert, dass der Pkw Voraussetzung sei, um die berufliche (nichtselbständige) Tätigkeit als Betreuerin für Unternehmensgründer innerhalb Österreichs ausüben zu können. Die steuerliche Kompensation durch eine...