Grundbuchseintragungsgebühr EU-rechtskonform?
Januar 2018
Die Gebühren für Grundbuchseintragungen wurden, nachdem der VwGH die vormaligen Bestimmungen aufgehoben hatte, im Zuge der letzten Gesetzesnovelle mit 1.1.2013 neu geregelt. Die Gebühren betragen 1,1% des Kaufpreises bzw. bei Übertragungen von Liegenschaften innerhalb der Familie (egal ob unentgeltlich oder entgeltlich) 1,1% vom dreifachen Einheitswert (maximal aber 30% des Verkehrswertes). Eine absolute Deckelung der Gebühr ist im Gesetz nicht vorgesehen . Im Lichte der Judikatur des EuGH (Rs C-188/95 Fantask) bestehen Bedenken , ob dieses Berechnungsmodell dem EU-Recht entspricht . Laut dem genannten Urteil muss eine Abgabe, um Gebührencharakter zu haben, allein auf der Grundlage der Kosten der betreffenden Förmlichkeit...