Variabler Sachbezug bei unverzinslichem Arbeitgeberdarlehen
April 2013
Arbeitnehmer haben nicht nur dann einen Sachbezug zu versteuern, wenn sie etwa ein Firmenauto privat nutzen, sondern auch wenn sie einen Vorteil daraus ziehen, dass ihnen ein Arbeitgeberdarlehen oder ein Gehaltsvorschuss unverzinslich oder zu einem besonders günstigen Zinssatz gewährt wird. Beginnend mit dem Jahr 2013 ist es hierbei zu einer Neuregelung gekommen, welche zu einem zum laufenden Tarif (bis zu 50%) steuerpflichtigen Sachbezug führen kann. Positiverweise wird mit der Neuregelung dem jeweils aktuellen Zinsniveau Rechnung getragen und nicht wie bisher von einem gleichsam fixen Zinssatz in Höhe von 3,5% ausgegangen. Durch das Abstellen auf 3,5% war in Zeiten niedriger Zinsen eine vergleichsweise hohe Steuerbelastung die Folge....