EU-Quellensteuer und Bankgeheimnis
August 2005
Seit Einführung der EU-Quellensteuer (BGBl I Nr. 33/2004) mit Wirkung ab 1. Juli 2005 und dem BMF-Erlass vom 16. Juni 2005 samt Richtlinien zur Durchführung der EU-Quellensteuer, ist das Bankgeheimnis im EU-Raum auch nicht mehr das, was es einmal war. Bis auf Österreich, Belgien und Luxemburg besteht nämlich zwischen Banken und Fiskus ein gegenseitiger Informationsaustausch betreffend die steuerliche Erfassung der Zinsenerträge von in anderen Mitgliedsstaaten der EU ansässigen Privatanlegern. Österreich ist es gelungen, vorerst sein gem. § 38 BWG im Verfassungsrang befindliches Bankgeheimnis zu wahren, weil es für einen Übergangszeitraum statt den Informationsaustausch, eine Quellensteuer einhebt (15% von 2005 bis 2007, 20%...