Die Umsetzung der Zinsschranke in Österreich
April 2021
Mit 1. Jänner 2021 wurde auch die Zinsschrankenregelung in § 12a KStG umgesetzt (erstmals gültig für nach dem 31.12.2020 beginnende Wirtschaftsjahre), nachdem schon länger ein Disput zwischen der EU-Kommission und der Republik Österreich geherrscht hat (siehe dazu auch KI 03/19). Dem Namen entsprechend schränkt die Zinsschrankenregelung den Zinsabzug (als steuerlich wirksame Betriebsausgabe) ein. Die Zinsschrankenregelung soll insbesondere jene Gestaltungen verhindern, in denen steuerliche Vorteile aus einer besonders hohen, in Relation zum Gesamtkonzern überproportionalen Fremdfinanzierung einzelner Konzerngesellschaften lukriert werden können. Die Wirkung wird dadurch erreicht, dass es in Hochsteuerländern zu einem Zinsabzug kommt und...