VwGH zur Begrenzung der größenmäßigen Steuerbefreiung bei Veräußerung des Hauptwohnsitzes
Juni 2017
Die Steuerbefreiung für den Verkauf einer Immobilie, die dem Steuerpflichtigen als Hauptwohnsitz gedient hat, stellt eine wichtige Ausnahme von der Immobilienertragsteuer dar. Strittig ist dabei die Frage, ob der gesamte Veräußerungserlös steuerfrei bleiben kann oder ob der eine Größe von 1.000 m 2 übersteigende Grundanteil steuerverfangen ist. Diese Grenze wird von der Finanzverwaltung in Rz 6334 der Einkommensteuerrichtlinien gezogen. Eine Entscheidung des BFG im Jahr 2015 (GZ RV/2101044/2014 vom 17.4.2015, siehe auch KI 08/15) hat die Anwendbarkeit dieser Begrenzung mit 1.000 m2 Grundanteil abgelehnt . Das Verfahren wurde allerdings auf Antrag der Finanzverwaltung beim VwGH fortgesetzt . Nach Auffassung des VwGH...