VwGH bestätigt Hauptwohnsitzbefreiung für stille Reserven in Grund und Boden
Februar 2010
Das Einkommensteuerrecht begünstigt die Aufgabe bzw. Veräußerung von Betrieben , wenn sie deshalb erfolgt, weil der Betriebsinhaber ein gewisses Alter erreicht hat und sich zur Ruhe setzen möchte bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Weiterführung in der Lage ist. Eine besondere Begünstigung steht dem Betriebsinhaber zu, wenn er seinen Hauptwohnsitz in dem Betriebsgebäude hat und es zu einer Betriebsaufgabe kommt. § 24 Abs. 6 EStG sieht nämlich vor, dass bei der Übernahme von Gebäudeteilen bzw. ganzen Gebäuden ins Privatvermögen auf Antrag die Aufdeckung der stillen Reserven unterbleibt , soweit bestimmte Voraussetzungen (etwa die Vollendung des 60. Lebensjahres und Einstellung der...