Für den Gruppenantrag müssen die amtlichen Formulare verwendet werden
August 2023
Für die Aufnahme eines Gruppenmitglieds in die steuerliche Unternehmensgruppe wird § 9 KStG folgend vorausgesetzt, dass der Gruppenantrag nachweislich vor Ablauf jenes Wirtschaftsjahres jeder einzubeziehenden inländischen Körperschaft unterfertigt wird, für das die Zurechnung des steuerlich maßgebenden Ergebnisses erstmals wirksam sein soll. Das BFG hatte sich (GZ RV/7102169/2022 vom 3. Februar 2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem die Gruppenträgerin am 23.12.2021 einen formlosen Antrag auf Bildung einer Steuergruppe (alle beteiligten Kapitalgesellschaften haben den 31. Dezember als Bilanzstichtag) gem. § 9 KStG via FinanzOnline eingebracht hat - mittels "Sonstige Anträge", da in FinanzOnline keine eigene...