Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie bringt Änderungen im Arbeitsrecht
Mai 2024
Die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie ins österreichische Recht bringt einen Mehraufwand für Arbeitgeber mit sich. Umfasst sind neben erhöhten Informationspflichten die Inhalte des Dienstzettels und des Auslandsdienstzettels sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Kündigungsschutz bzw. das Benachteiligungsverbot. Die Umsetzung des Pakets erfolgte in Österreich am 28. März 2024 - insbesondere ab diesem Datum neu abgeschlossene Arbeitsverträge bzw. freie Dienstverträge sind also von den Neuregelungen betroffen. Wichtige Aspekte sind nachfolgend überblicksmäßig dargestellt. Erweiterungen beim Dienstzettel und beim Auslandsdienstzettel Schon bisher hatten Arbeitgeber grundsätzlich die Verpflichtung gem. AVRAG,...