Notwendige Nutzungsdauer einer Wohnung zur Begründung des Wohnsitzes
Februar 2018
Natürliche Personen sind in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig , wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht hat zur Folge, dass die Steuerlast grundsätzlich aus allen in- und ausländischen Einkünften (" Welteinkommen ") errechnet wird. Sind weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, so können "Steuerausländer" in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Ein Wohnsitz besteht laut BAO dort, wo jemand eine Wohnung innehat, die darauf schließen lässt, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird. Vor dem BFG (GZ RV/3101107/2016 vom 12.9.2017) war nun strittig, ob...