Anspruch auf Familienbeihilfe bei geschiedenen Eltern
August 2026
Einleitung und Kernaussage der Entscheidung Das Bundesfinanzgericht (GZ RV/7103366/2025 vom 10.02.2026) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welchem Elternteil nach einer Scheidung die Familienbeihilfe zusteht, wenn sich das Kind tatsächlich überwiegend im Haushalt eines Elternteils aufhält. Das Erkenntnis bestätigt die bisherige Rechtsprechung, wonach ausschließlich die tatsächliche Haushaltszugehörigkeit maßgeblich ist. Ausgangssachverhalt und Streitpunkt Nach der Scheidung der Eltern bezog die Mutter weiterhin Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für drei Kinder. Die ältere Tochter hielt sich jedoch ab Mai 2024 überwiegend beim Vater auf. Dieser beantragte daraufhin rückwirkend die Zuerkennung...