BMF-Info zur Aufteilung des pauschalen Entgelts über Beherbergung und Verköstigung
Mai 2016
Mit 1. Mai kommt es bekanntlich zu einer Umsatzsteuererhöhung in der Hotellerie . Für Beherbergungsleistungen gilt dann nicht mehr wie bisher der 10%ige Umsatzsteuersatz sondern die Umsätze sind mit 13% zu versteuern . Nicht von der Erhöhung betroffen ist der Umsatzanteil für ein ortsübliches Frühstück (inklusive nicht alkoholischer Frühstücksgetränke), der wie bisher mit 10% versteuert werden kann. Durch die unterschiedlichen Steuersätze für Verköstigung (Ausführungen gelten sinngemäß für Halb- und Vollpension, allerdings ohne Getränke) und Beherbergung stellt sich nun die Frage, wie ein pauschales Entgelt aufzuteilen ist. Liegen keine Einzelverkaufspreise...