Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG)
Dezember 2004
Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG 1997) hatte zum Ziel, Maßnahmen zur Insolvenzprohylaxe und -bewältigung zu setzen. In Bezug auf Kapitalgesellschaften erfährt es eine Erweiterung als verbindliches Frühwarnsystem, in dem an das Ignorieren der negativen Indikatoren rechtliche bzw. finanzielle Konsequenzen geknüpft sind. Das URG sieht vor, dass der Unternehmer die Einleitung eines Reorganisationsverfahrens beantragen kann , sofern Reorganisationsbedarf vorliegt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des gefährdeten Unternehmens zu verbessern und dessen nachhaltige Fortführung zu sichern. :: Kriterien für Reorganisationsbedarf Ein Reorganisationsbedarf wird insbesondere bei einer...