Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2026
September 2026
Fristen und Kreis der betroffenen Unternehmen Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12.2025 ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2026 erfolgen. Zusätzliche Angabepflichten seit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) Zu beachten ist, dass für Einreichungen nach dem 30.6.2026 im Vergleich zur alten Rechtslage vor dem NaBeG zusätzliche Angaben gemacht werden müssen. So ist u.a. zusätzlich zur Größenklasse anzugeben: ob es sich um ein Unternehmen im öffentlichen Interesse handelt (z.B. kapitalmarktorientiert,...