Erläuterung zu einzelnen Neuerungen ab 2003
Januar 2003
1. Änderungen für Gewerbetreibende in der Sozialversicherung 1.1. Reduzierung der Mindestbeitragsgrundlage in der Krankenversicherung Zwecks Beseitigung der Ungleichheit zwischen ASVG- und GSVG-Krankenversicherungsbeiträgen wird die Mindestbeitragsgrundlage im GSVG von € 1.045,63 p.m. auf € 537,78 p.m. reduziert. Damit vermindert sich bei dem ohnedies höchsten Satz in der Krankenversicherung der Gewerbetreibenden von 8,9 % der Beitrag um € 45,20 p.m. 1.2. Entlastung der Jungunternehmer in der Krankenversicherung In den ersten beiden Jahren der selbstständigen Erwerbstätigkeit beträgt der Mindestbeitrag € 47,86 p.m. und es bleibt auch dabei, da die Nachbemessung entfällt. Damit kommt es zu einer jährlichen...