Abgabenänderungsgesetz 2023 - Begutachtungsentwurf veröffentlicht
Mai 2023
Ende April 2023 ist das Abgabenänderungsgesetz 2023 im Status des Begutachtungsentwurfs veröffentlicht worden. Ausgewählte Aspekte sollen nachfolgend überblicksmäßig dargestellt werden. Die außerbetriebliche Nutzung (z.B. für Wohnzwecke) leerstehender Betriebsgebäude soll steuerlich erleichtert werden - insbesondere um die Bodenversiegelung einzudämmen. Hintergrund ist, dass bisher betrieblich genutzte, aber für den Betrieb nicht mehr benötigte Gebäude - trotz Leerstands - häufig im Betriebsvermögen verblieben sind, um die Entnahmebesteuerung von Gebäuden zu vermeiden. Nunmehr soll die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen - wie es schon bei der Entnahme von Grund und Boden der Fall...