Personengesellschaften - Teil 1: die Offene Gesellschaft (OG)
Mai 2012
Abgesehen von der stillen Gesellschaft und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in der Praxis wenig Bedeutung besitzen, gibt es als Personengesellschaften die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). In diesem Artikel werden die maßgeblichen unternehmens-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zur OG behandelt. Unternehmensrecht Seit In-Kraft-Treten des Unternehmensgesetzbuches (UGB) am 1.1.2007 gibt es statt OHG und OEG nur mehr die OG – Offene Gesellschaft. Sie kann für alle Tätigkeiten gegründet werden, auch für freiberufliche sowie land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Sofern die OG ein Unternehmen betreibt, gilt sie als Unternehmerin im Sinne des UGB. Zulässig sind Personen-, Sach- und...