NoVA-Übergangsregelung verlängert
Februar 2022
Wenngleich die Neuregelung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) bereits mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist - es ist hier im Zeichen der Ökologisierung zu Erhöhungen gekommen - wurde die NoVA-Übergangsregelung bis Mai 2022 verlängert. Die Übergangsregelung führt zu einer Ausnahme von der neuen, erhöhten NoVA und ist erstmals auf Fälle anzuwenden, in denen ein Kaufvertrag über ein Kfz vor dem 1. Juni 2021 abgeschlossen wurde, die Lieferung aber erst nach dem 1. Juli 2021, jedoch vor dem 1. November 2021 erfolgt ist. Auf solche Lieferungen war demnach noch die früher geltende (günstigere) Rechtslage anzuwenden. Die nunmehrige Fristerstreckung ist auf COVID-19-bedingte Lieferschwierigkeiten und Engpässe in der...