Kurz-Info: Meldepflicht für den Country-by-Country Report bis 31.12.2016
Dezember 2016
Das neue Verrechnungspreisdokumentationsgesetz (VPDG) sieht neben der Erstellung bzw. Bereitstellung von Master File und Local File für besonders große Konzerne (konsolidierter Konzernvorjahresumsatz von mindes tens 750 M io. €) die Verpflichtung zur Erstellung des Country-by-Country Reports (CbC-Report) vor. Obwohl die Abgabe des CbC-Reports grundsätzlich die Konzernobergesellschaft betrifft, sind österreichische Unternehmen, die Teil eines solch großen Konzerns sind, von einer Meldepflicht betroffen. Sie müssen nämlich gem. § 4 VPDG bis zum 31.12.2016 melden, welche ( ausländische ) Konzern(ober)gesellschaft den CbC-Report erstellen wird. Der CbC-Report soll zwischen den Finanzverwaltungen der für den Konzern...