Fortbildungskosten für Schulung mit allgemeinen Wirtschaftsthemen abzugsfähig?
Oktober 2011
Nachdem wir in der August-Ausgabe über die Nichtanerkennung der Kosten für eine Mediationsausbildung eines Finanzbeamten berichtet haben, geht es diesmal um die Frage, wie berufsspezifisch Weiterbildungsmaßnahmen sein müssen, um steuerlich Berücksichtigung zu finden. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten bzw. im betrieblichen Bereich als Betriebsausgaben abzugsfähig , sofern sie dem einkommensteuerrechtlichen Begriff der Ausbildung , der Umschulung oder der Fortbildung entsprechen: Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine Berufsausübung überhaupt erst möglich machen . Die Abzugsfähigkeit ist hierbei jedoch nur gegeben, wenn die...