Pflichtversicherung für freiberuflich tätige Künstler ab 2001
April 2001
Wie bereits in der Klienten-Info Dezember 2000 berichtet, besteht für alle Künstler nunmehr eine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Gleichzeitig sieht das "Künstler-Sozialversicherungsfonds-Gesetz" Zuschüsse zu den Pensionsbeiträgen der Kunstschaffenden vor. Pflichtversicherung Beginn der Pflichtversicherung 1. Übersteigen der Versicherungsgrenzen I S 88.800,- p.a., wenn keine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. II S 48.912,- p.a., wenn - auch nur kurzfristig - entweder eine weitere Erwerbstätigkeit ausgeübt, eine gesetzliche Pension, ein Ruhe-, Versorgungsgenuss oder eine Geldleistung aus der gesetzlichen Kranken- bzw. Arbeitslosenversicherung bezogen wird. 2. Positive...