Keine Steuerpflicht in Österreich bei mehrjähriger Auslandsentsendung
März 2026
Ein Steuerpflichtiger war jahrelang am Hauptwohnsitz seiner Eltern in Österreich (Mietwohnung) gemeldet und verfügte dort zumindest vor seiner Auslandsentsendung über ein eigenes Zimmer. Von seinem Arbeitgeber wurde er im Zeitraum von Oktober 2011 bis Ende Juni 2015 ins Ausland entsendet - tatsächlich war die Entsendung sogar bis Ende September 2017 geplant gewesen. Für die Dauer der Entsendung erzielte der Steuerpflichtige Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Ausland und begründete einen Wohnsitz im Ausland. Dennoch war das österreichische Finanzamt der Ansicht, dass ungeachtet der Übersiedlung ins Ausland der Wohnsitz (bei seinen Eltern) in Österreich aufrechterhalten worden war und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen...