Registrierkassen-Jahresbeleg bis spätestens 15. Februar prüfen
Januar 2025
Bei der Verwendung von Registrierkassen sind bekanntermaßen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, die den Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten sicherstellen sollen. Start-, Monats- und Jahresbeleg unterstützen die vollständige Erfassung der Umsätze in der Registrierkasse. Dabei müssen Jahresbelege zum Abschluss eines jeden Jahres (unabhängig vom gewählten Wirtschaftsjahr) erstellt, überprüft und für 7 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) aufbewahrt werden. Für das Jahr 2024 ist demnach bis spätestens 15. Februar 2025 für jede Registrierkasse separat ein Jahresbeleg zu erstellen und zu überprüfen. Der Monatsbeleg für Dezember ist zugleich der Jahresbeleg und kann wie...