BAO - Praxis: Die Nachbescheidkontrolle
Juli 2009
„Ergänzungsersuchen“ zu formell rechtskräftigen Veranlagungsverfahren sind in der Praxis schon lange nichts mehr Neues und immer wieder Gegenstand individueller wie auch institutionalisierter Fachdiskussionen. Hierbei beklagt der/die Abgabepflichtige oftmals die anschließende Vorgangsweise der erstinstanzlichen Behörde, ihren Bescheid gemäß § 299 BAO binnen eines Jahres ab dessen rechtsgültiger Erlassung aufzuheben, „wenn der Spruch sich als nicht richtig erweist“. Sollte man als Abgabenpflichtige/r nun mit einer derartigen Nachbescheidkontrolle konfrontiert werden, stellt sich unweigerlich die Frage nach dem Ausmaß der gebotenen Mitwirkungspflicht . Zunächst muss festgehalten werden, dass es den...