Entgeltliche Übertragung der Patientenkartei als sonstige Leistung
Oktober 2016
Wir haben Sie bereits vor zwei Jahren über die umsatzsteuerliche Behandlung einer entgeltlichen Überlassung einer Patientenkartei informiert (siehe KI 06/14). Bereits damals hat das BFG geurteilt, dass die Übertragung einer Patientenkartei eine sonstige Leistung und keine Lieferung darstellt. In einem Fall, den das BFG unlängst (GZ RV/5100368/2016 vom 31.3.2016) zu beurteilen hatte, stand erneut die Frage im Raum, ob die entgeltliche Überlassung einer Patientenkartei eines Lungenfacharztes eine Lieferung oder eine sonstige Leistung darstellt. Nach Ansicht des Beschwerdeführers handle es sich bei der Übertragung der Patientenkartei um eine Lieferung , die nach § 6 Abs. 1 Z 26 UStG von der Umsatzsteuer befreit sei, da der Arzt keinen...